Value Valves GmbH

Im Katzentach 16-18

76275 Ettlingen

Germany

Stand Januar 2017

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der

Value Valves GmbH

1. Gegenstand der Bedingungen, Geltungsbereich

(1) Gegenstand dieser Bedingungen sind die Lieferungen und Leistungen der Value Valves GmbH, insbesondere die Lieferung von Industriearmaturen und Zubehör sowie die Erbringung von Dienstleistungen auf diesem Gebiet.

(2) Die nachfolgenden Bestimmungen sind Bestandteil aller Angebote und Vereinbarungen von Value Valves GmbH, bei ständiger Geschäftsverbindung auch für alle zukünftigen Geschäfte, und zwar gegenüber Kaufleuten, wenn der Vertrag zum Betrieb ihres Handelsgewerbes gehört, und gegenüber einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens. Anderslautende Bedingungen des Bestellers gelten nur, wenn sie von einer im Handelsregister eingetragenen, für Value Valves GmbH vertretungsberechtigten Person, schriftlich bestätigt sind. Dies gilt auch, wenn Value Valves GmbH den anderslautenden Bedingungen nicht ausdrücklich widersprochen oder der Besteller in seiner Bestellung Bezug auf anderslautende Bedingungen genommen hat.

2. Vertragsschluss

Alle Angebote von Value Valves GmbH sind freibleibend. Verträge kommen erst mit der Auftragsbestätigung oder der Durchführung des Auftrages durch Value Valves GmbH zustande. Nebenabreden oder die Änderung dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abänderung dieses Schriftformerfordernisses.

3. Leistungsumfang

(1) Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der Auftragsbestätigung von Value Valves GmbH.

(2) Alle Bestellungen, Abreden, Beschaffenheitsangaben, Zusicherungen etc. einschließlich derjenigen unserer Vertreter bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung von Value Valves GmbH.

(3) Einwendungen gegen unsere Auftragsbestätigungen sind uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

4. Störung der Geschäftsgrundlage

(1) Haben sich Umstände nach Vertragsschluss schwerwiegend verändert oder beeinflussen unvorhersehbare Ereignisse, wie z.B. höhere Gewalt, insbesondere Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Boykott oder Betriebsstörungen, Streik und Aussperrung, behördliche Eingriffe, Energieversorgungsschwierigkeiten, Schwierigkeiten bei der Materialbeschaffung, die Herstellung oder Beschaffung der Lieferware, kann Value Valves GmbH die Anpassung des Vertrages verlangen oder nach ihrer Wahl vom Vertrag zurück treten.

(2) Wird nach Vertragsschluss eine Gefährdung des Vergütungsanspruchs von Value Valves GmbH erkennbar, kann Value Valves GmbH Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen verlangen. Nach Ablauf einer dem Besteller gesetzten angemessenen Frist ist Value Valves GmbH berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten oder Schadensersatz statt Leistung zu verlangen. Sämtliche Ansprüche von Value Valves GmbH sind in diesem Fall unbeschadet vereinbarter Zahlungsziele sofort und in voller Höhe vom Besteller zu erfüllen.

5. Preise, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung

(1) Die in der Auftragsbestätigung genannten Preise beinhalten lediglich die in der Auftragsbestätigung angegebenen Leistungen. Bei einem Bestellwert von unter 50 Euro werden dem Besteller pauschal 50,00 Euro zzgl. MWSt Minderbestellwert berechnet.

(2) Den Preisen liegen die zur Zeit der Auftragsbestätigung gültigen Lohn- Material- und Gemeinkosten zu Grunde. Bei Lieferungen mehr als sechs Monate nach Vertragsschluss ist Value Valves GmbH nach billigem Ermessen zu einer Preisanpassung berechtigt. Widerspricht der Besteller der Lieferpreiserhöhung, kann Value Valves GmbH vom Vertrag zurücktreten. Bei nach Vertragsschluss eingeführten oder erhobenen Steuern oder öffentlichen Abgaben, die unsere Leistungen betreffen, ist Value Valves GmbH berechtigt, diese an den Besteller weiter zu belasten.

(3) Die Preise verstehen sich zzgl. der jeweils zum Lieferzeitpunkt gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(4) Rechnungsbeträge sind innerhalb von 30 Tagen ohne jeden Abzug zu bezahlen, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Bei Sonderanfertigungen ist ein Drittel des Lieferpreises bei Bestellung fällig. Skonti werden nicht gewährt. Leistet der Besteller bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Das Recht, einen höheren Verzugsschaden geltend zu machen, bleibt unberührt.

(5) Value Valves GmbH ist berechtigt, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen, wenn der Besteller die Zahlungsbedingungen nicht einhält oder Value Valves GmbH nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Bestellers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen von Value Valves GmbH aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet wird.

(6) Der Besteller darf nur mit nicht bestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder derentwegen ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

6. Lieferfristen, Verzug

(1) Von Value Valves GmbH angegebenen Lieferfristen sind nur annähernd und nicht verbindlich, es sei denn, in der Auftragsbestätigung ist ausdrücklich etwas anderes bestimmt. Ihr Beginn setzt die Abklärung aller technischen Fragen und den Eingang aller Unterlagen und Angaben des Bestellers, die zur Herstellung des Liefergegenstands erforderlich sind, die rechtzeitige und vollständige Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Bestellers sowie die Einhaltung der Zahlungsbedingungen voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, sind die Fristen angemessen, mindestens aber um den Zeitraum der Verzögerung verlängert.

Value Valves GmbH haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z. B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Boykott, Streik oder Aussperrung) verursacht worden sind und die Value Valves GmbH nicht zu vertreten hat. Wird die Lieferung hierdurch wesentlich erschwert oder unmöglich gemacht und ist die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer, ist Value Valves GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

(2) Setzt der Besteller Value Valves GmbH nach Verzugseintritt eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, ist er nach Fristablauf berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz zu verlangen, wobei die Haftung von Value Valves GmbH auf Schadenersatz nach Maßgabe des § 11 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschränkt ist.

7. Lieferung

(1) Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers auch wenn die Auslieferung mit eigenen Fahrzeugen von Value Valves GmbH erfolgt. Die Wahl der Versandart trifft Value Valves GmbH. Die Gefahr geht spätestens mit Übergabe des Liefergegenstandes an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Besteller über. Die Sendung wird von Value Valves GmbH nur auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers und auf seine Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken versichert.

(2) Nimmt der Besteller nach der Anzeige der Bereitstellung des Liefergegenstands diesen nicht innerhalb von 12 Werktagen ab oder teilt der Besteller Value Valves GmbH nicht innerhalb dieser Frist die Versandanschrift mit oder unterbleibt bei Abrufaufträgen der Abruf, ist Value Valves GmbH berechtigt, die sofortige Zahlung seiner Lieferforderungen sowie von Einlagerungsgebühren in angemessener Höhe zu verlangen. Value Valves GmbH ist auch berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz statt Leistung zu verlangen. Bei Bestellungen auf Abruf ohne Angabe der Lieferzeit ist der Liefergegenstand regelmäßig drei Monate nach Bestätigung des Auftrages abzunehmen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.

8. Eigentumsvorbehalt

(1) Value Valves GmbH behält sich das Eigentum an der dem Besteller gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsverbindung zwischen Value Valves GmbH und dem Besteller zum Zeitpunkt der Lieferung bestehender oder später entstehender Forderungen vor; bei Bezahlung durch Scheck oder Wechsel bis zu deren Einlösung. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die Saldoziehung und deren Anerkennung berühren den Eigentumsvorbehalt nicht.

(2) Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Eine Verpfändung, Sicherungsübereignung oder Sicherungszession ist ihm jedoch nicht gestattet. Der Besteller ist verpflichtet, die Rechte von Value Valves GmbH als Vorbehaltsverkäufer beim Weiterverkauf von Vorbehaltsware auf Kredit zu sichern. Die Forderungen des Bestellers aus der Weiterveräußerung von Vorbehaltsware tritt der Besteller im Voraus an Value Valves GmbH ab; Value Valves GmbH nimmt diese Abtretung an. Ungeachtet der Abtretung und des Einziehungsrechts von Value Valves GmbH ist der Besteller zur Einziehung so langeberechtigt, wie er seinen Verpflichtungen Value Valves GmbH gegenüber nachkommt und der Vergütungsanspruch von Value Valves GmbH nicht gefährdet ist. Der Besteller hat auf Verlangen von Value Valves GmbH, die zur Einziehung erforderlichen Angaben über die abgetretenen Forderungen zu machen und seinen Schuldnern die Abtretung anzuzeigen.

(3) Die Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Besteller für Value Valves GmbH vor, ohne dass Value Valves GmbH hieraus verpflichtet wird. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung und Vermengung von Vorbehaltsware mit anderen, nicht Value Valves GmbH gehörenden Waren, steht Value Valves GmbH der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Lieferwertes der Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung zu. Erwirbt der Besteller das Alleineigentum an der neuen Sache, so besteht Einigkeit mit Value Valves GmbH, dass der Besteller Value Valves GmbH im Verhältnis des Lieferwertes der verarbeiteten bzw. verbundenen, vermischten oder vermengten Vorbehaltsware Miteigentum an der neuen Sache einräumt und diese unentgeltlich für Value Valves GmbH verwahrt. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, und zwar gleich, ob ohne oder nach Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung weiterveräußert, beschränkt sich die Vorausabtretung auf den Lieferwert der Vorbehaltsware.

(4) Übersteigt der Wert der Sicherungen die Forderungen von Value Valves GmbH um mehr als 20 % wird Value Valves GmbH nach ihrer Wahl Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freigeben.

(5) Über Zwangsvollstreckungsmaßnahme Dritter in die Vorbehaltsware oder die im Voraus abgetretenen Forderungen hat der Besteller Value Valves GmbH unverzüglich zu unterrichten und Value Valves GmbH die für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu Überlassen.

(6) Im Übrigen ist der Besteller verpflichtet, Ware die Allein- oder Miteigentume von Value Valves GmbH ist, angemessen gegen alle Sachgefahren zu versichern. Der Versicherungsschutz ist Value Valves GmbH auf Anforderung nachzuweisen.

(7) Bei Verzug des Bestellers sowie bei einer erheblichen Verletzung von Sorgfalts- und Obhutspflichten gilt die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes durch Value Valves GmbH nicht als Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, Value Valves GmbH erklärt ausdrücklich den Rücktritt.

9. Untersuchungs- und Rügepflicht

(1) Der Besteller hat die gelieferte Ware einschließlich evtl. Dokumentationen unverzüglich nach Ablieferung sorgfältig, insbesondere im Hinblick auf die Vollständigkeit sowie die Funktionsfähigkeit, zu untersuchen. Die Ware gilt als genehmigt, wenn Value Valves GmbH nicht eine schriftliche Mängelrüge bei offensichtlichen Mängeln oder anderen Mängeln, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, binnen 30 Werktagen nach Ablieferung der Ware oder ansonsten binnen 30 Werktagen nach der Entdeckung des Mangels oder jedem früheren Zeitpunkt, in dem der Mangel für den Besteller bei normaler Verwendung der Ware ohne nähere Untersuchung erkennbar war, zugegangen ist.

(2) Bei einer Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht sind Gewährleistungsansprüche wegen des betreffenden Mangels ausgeschlossen.

10. Mängel

(1) Der Ausschluss branchenüblicher Abweichungen bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Gleiches gilt bei eventuellen Garantien. Geringfügige, nicht erhebliche Abweichungen der Lieferware gegenüber Mustern, Katalogen, Prospekten und Preislisten etc. oder früher gelieferter Ware gelten nicht als Mangel. Der Besteller hat selbst zu prüfen, ob die bestellte Ware sich für den von ihm beabsichtigten Verwendungszweck eignet. Nicht geeignete Ware ist nur dann mangelhaft, wenn Value Valves GmbH dem Besteller die Eignung schriftlich bestätigt hat. Die Abnutzung von Verschleißteilen im Rahmen einer verkehrsüblichen Benutzung stellt keinen Mangel dar.

(2) Werden Montage-, Einbau-, Vertriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an der Lieferware vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Materialien oder Reinigungs- oder Pflegemittel verwendet, die nicht den Herstellervorgaben entsprechen, bestehen Mängelansprüche nur dann, wenn der Besteller den Nachweis erbringt, dass der Mangel nicht hierdurch verursacht worden ist, sondern bereits bei Gefahrübergang vorlag.

11. Haftungsbeschränkung, Schadensersatz

(1) Die Haftung von Value Valves GmbH auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung, ist, soweit es dabei auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses Paragraphen eingeschränkt.

(2) Value Valves GmbH haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung der von wesentlichen Mängeln freien Ware sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Besteller die vertragsgemäße Verwendung der Ware ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Bestellers oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken.

(3) Soweit Value Valves GmbH gemäß § 11 Abs. 2 dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die Value Valves GmbH bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln der Ware sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung der Ware typischerweise zu erwarten sind.

(4) Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht von Value Valves GmbH für Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden auf einen Betrag entsprechend der derzeitigen Deckungssumme der Produkthaftpflichtversicherung bzw. Haftpflichtversicherung beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.

(5) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von Value Valves GmbH.

(6) Die Einschränkungen dieses Paragraphen gelten nicht für die Haftung von Value Valves GmbH wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

12.Verjährung

Die Verjährungsfrist für gegen Value Valves GmbH gerichtete Ansprüche, insbesondere Gewährleistungsansprüche, die nicht auf einem Value Valves GmbH zurechenbaren vorsätzlichen Verhalten beruhen, beträgt ein Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme.

13.Schlussbestimmungen

(1) Value Valves GmbH darf sich zur Erfüllung aller Verpflichtungen Dritter bedienen.

(2) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(3) Gerichtsstand im Verhältnis zu Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögen ist für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen Value Valves GmbH und dem Besteller nach Wahl von Value Valves GmbH der Geschäftssitz von Value Valves GmbH oder der Geschäftssitz des Bestellers. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Geschäftssitz von Value Valves GmbH, soweit nichts anderes bestimmt ist.

Ettlingen, Januar 2017